Liebes Forum,
folgender Fall: Ich habe letztes Jahr ein GWG gekauft und mir die Vorsteuer zurückgeholt. Leider hat dieses GWG nun einen defekt und der Verkäufer erstattet mir den Kaufpreis. Passt es buchhalterisch also, die Kaufrechnung mit einem handgeschriebenen Vermerk bei den Einnahmen abzulegen und die Ust. dann einfach wieder abzuführen, quasi wie bei einer Eingangsrechnung?
Danke vielmals! Alexa |